Psychotherapeutenausbildung
Gemeinsame Stellungnahme der DGPPN, der DGPM und der DGKJP zum Referentenentwurf für ein Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz
Die unterzeichnenden Verbände lehnen den Referentenentwurf als unzureichend ab. Zwar begrüßen wir das Ziel des Referentenentwurfs, eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zur Verfügung zu stellen, aber die Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen bedarf einer ganzheitlichen Sicht auf Psyche und Soma, in der die biologischen, die psychischen und die sozialen Aspekte bei der Diagnostik und Therapie berücksichtigt werden. Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter sowie weitere Berufsgruppen arbeiten in dieser Versorgung zusammen, wobei die Koordination und Vernetzung der Arbeit alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.
Eine Reform, die die Versorgung psychisch und psychosomatisch erkrankter Patienten verbessern will, darf nicht darauf hinauslaufen, dass voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen oder die Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus dem medizinischen Versorgungssystem ausgegliedert wird. Vielmehr gilt es, im Interesse der Patienten vorrangig die Qualität der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung zu sichern und die Kooperation sowie die Vernetzung der jeweils spezifischen Expertisen der verschiedenen Berufsgruppen weiter voranzubringen. Diesen Zielen wird der aktuelle Referentenentwurf nicht gerecht.
Die drei Fachgesellschaften, die die psychiatrischen, psychosomatischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgebiete vertreten, haben in ihren einzelnen Stellungnahmen aus ihrer spezifischen Perspektive differenziert zum Referentenentwurf Stellung bezogen. Sie lehnen gemeinsam den vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ab und sehen einen erheblichen Überarbeitungsbedarf u. a. in folgenden Punkten:
- Die Legaldefinition der Psychotherapie soll der Legaldefinition im PsychThG entsprechen. Insbesondere ist die Verpflichtung zur somatischen Abklärung erneut in die Definition aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass biologische, psychische und soziale Aspekte sowie ihre Wechselwirkungen ausreichend in der Diagnostik gewichtet werden.
- Die Ausbildung ist in das Studium der Psychologie zu integrieren, damit eine profunde, wissenschaftlich fundierte Ausbildung erfolgen kann.
- Die Berufsbezeichnung sollte transparent gestaltet werden (Klinischer Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut), damit auch für den Patienten Transparenz über den Grundberuf und das Kompetenzprofil des Behandlers besteht.
- Auf die Modellversuchsstudiengänge, die zur Verordnung von Psychopharmaka berechtigen, ist zu verzichten. Dieser Studiengang, der sowohl die physiologischen, pharmakologischen und pathologischen Inhalte für die Indikationsstellung, Verordnung und Überwachung einer Psychopharmakotherapie neben dem im Referentenentwurf skizzierten Wissen/der Kompetenz zur Psychotherapie vermittelt, wird beidem nicht gerecht und birgt große Gefahren für die Patientensicherheit.
- Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (nach § 11 PsychThG) ist gesetzlich ver-bindlich zu verankern, da ihm eine bedeutende Funktion in der Qualitätssicherung zukommt.
- Es sind ausreichend praktische Inhalte in die Ausbildung zu integrieren, damit eine basale psychologisch-diagnostische Kompetenz im Rahmen des Studiums erworben werden kann. Hierzu ist die Kooperation mit den medizinischen Fakultäten erforderlich.
- Es ist eine bundeseinheitliche Prüfung von Wissen und Kompetenz im Anschluss an das Studium notwendig (z. B. durch das IMPP) zur Sicherung der Behandlungsqualität und zur Gewährleistung der Patientensicherheit.
Durch die Konzeptualisierung der Aus- und Weiterbildung im Referentenentwurf werden die Probleme in der Versorgung nicht reduziert, sondern deutlich ausgeweitet. Zu konstruktiven Gesprächen und Lösungen dieser dringenden Problematik stehen die drei Fachgesellschaften gerne zur Verfügung.